Ist deine Webseite Datenschutzkonform? Was musst du hier alles beachten? Wir klären das in dieser Folge in der ich mir Unterstützung von Peter Haack besortgt habe.
Link zum Datenschutzgenerator: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html Mehr zu Peter: https://www.consitec.de
Transkript der Episode
Hallo zusammen, Matthias hier. Herzlich willkommen in dem Podcast. Weniger schlecht fotografieren heute mit einem sehr besonderen Thema zum Thema Datenschutz. Wir haben uns hier einige Punkte rausgesucht, die gerade Fotografen, wenn sie Menschen fotografieren, wenn sie Gebäude fotografieren, egal was man fotografieren möchte. Man muss ja schauen, dass man in die Moment auch wirklich die Bilder verarbeiten darf, hochladen darf, was hier alles relevant ist. Dafür habe ich heute einen Datenschutzexperten an der Hand, der sich hier sehr gut auskennt, ist der Peter Haag. Stelle dich doch gerade mal selber vor, warum du dich mit Datenschutze gut auskennst. Hallo, mein Name ist Peter Haag. Ich komme aus Augsburg und ja, ich habe vor circa zwei Jahren angefangen mit Datenschutz. Datenschutz hat mich schon immer in der IT beschäftigt und das Ganze dann, weil ich auch einen juristischen Background habe, zum Ja, will es zum Hauptberufen machen, kann man so sagen. Und habe dann der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten vor zwei Jahren begonnen und bin jetzt auch seit letztem Jahr Datenschutz Auditor. Okay, das klingt ja schon mal ganz gut. Dann wird es auf jeden Fall in der nächsten Podcast-Folge relevant. Da kannst du wahrscheinlich einiges im Thema sagen, gerade zum Thema Webseiten. Die Folge haben wir nämlich auch schon geplant. Jetzt geht es aber weniger um das Thema Webseiten, sondern wirklich nur um Fotografie allgemein. Ich habe mich vorhin schon gesagt, was darf man, wann muss ich fragen. Und da überlasse ich vielleicht, glaube ich, so ein bisschen dir das Wort, dass wir mal so eine Grundlage haben, ab wann man denn Leute fragen muss, ob man sie fotografieren darf, ob man es hochladen darf, was sind hier die Begebenheiten. Also die wichtigste Unterscheidung ist erst mal, wenn ich jetzt ein Foto von einer Person mache, wäre wichtig zu wissen, ist diese Person jetzt bildbestimmend. Also wenn ich jetzt eine Aufnahme zum Beispiel von Kölner Dome mache und da ist eine Person im Vordergrund, ist das normalerweise nicht relevant und auch von einer Panoramafreiheit geweckt, weil ich im Außenbereich bin. Wenn ich jetzt allerdings ein Porträtfoto mache von einer Person, dann ist die Frage, will ich dieses Bild später veröffentlichen oder bleibt das dann im privaten Bereich? Also wenn ich die Aufnahme nur für mich persönlich mache, ist es kein Problem. In dem Moment, wo ich das Ganze im privaten Bereich habe und auf Facebook veröffentliche, brauche ich auf jeden Fall eine Einwilligung. Also sobald es in die Öffentlichkeit geht und einen unbestimmten Personenkreis betrifft, der Entzänger von diesem Bild wird, muss man auf jeden Fall nach DSGVU eine Einwilligung einholen. Das sind so, wird die spontan gedankengedichtet so ab. Okay, aber es war am Anfang, als die DSGVU so noch nicht 100% spruchreif war, dass sich viele Fotografen schon, dass sie Angst davor hatten. Jetzt dürfen wir gar nicht mehr fotografieren, weil die das Machen des Fotos schon als Datenverarbeitung eingestuft haben. Ist es ja theoretisch auch, weil es werden ja Daten in dem Moment verarbeitet. Genau, also der Grundsatz der DSGVU ist, dass man Daten nur verarbeiten darf, wenn man sie rechtmäßig verarbeitet und da muss man sich einen Grunder versuchen in der DSGVU. Das wäre dann grundsätzlich, ist das in Artikel 6 der DSGVU geregelt. Und das wäre der Absatz 1, Lid A, alle die es mal nachgucken wollen. Das wäre die Einwilligung, das ist so die gängigste Variante. Oder Boost WC wäre dann der Vertrag. Das ist jetzt bei professionellen Fotografen eher die Grundlage. Das heißt, ich mache jetzt mit dem Modell, was ich fotografieren will, einen Vertrag. Was ich hinterher mit diesen Bildern machen darf, ich darf sich veröffentlichen, das auf Facebook veröffentlichen auf Instagram und so weiter. Das wäre auch wichtig, das mit reinzuschreiben, weil später von Instagram oder Facebook Fotos zu löschen ist im Prinzip mission impossible. Und das Dritte wäre dann noch die Interessenablegung. Und bei der Interessenablegung ist es so ein bisschen, wie wo ist das Interesse, dass die Person nicht fotografiert wird, nur dass dieses Bild nicht veröffentlicht wird. Ich komme jetzt nochmal auf dieses Cologne-Adom-Bauspiel zurück. Wenn da jemand vor der Grund ist und ich fotografiere den Cologne-Adom, nimmt es vielleicht niemand wahr. Und wenn ich jetzt auch nicht sein Gesicht direkt fotografiere, sondern ihn von der Seite fotografiere, ist das Interesse von den Fotografen höher, dass er dieses Foto verwenden darf, als das von der Person, die drauf ist. Wenn die jetzt aber relativ groß abgebildet ist vom Cologne-Adom, ist das ein zweiter, wieder an was zu sehen. Also das ist wie immer in der Juristerei so ein bisschen so eine Ablegungsgeschichte. Aber generell kann man sagen, wenn ich so ein Foto habe und das so drauf ist, ist kein Problem. Also so aus meiner Sicht, um jetzt gerade mal so ein bisschen zusammenzufassen, sobald eine Person oder etwas auf dem Bild nicht eindeutig das Hauptmotiv ist, weil sie eben nur durchläuft, ist das in Ordnung. Genau. Also wenn es in juristisch spricht, man von Bild bestimmend. Also sobald die Person ein wesentliches Element von diesem Bild ist, braucht man eine Eindäligung oder muss einen Vertrag mit der Person schließen. Okay, ich finde es lustig, dass du den Cologne-Adom als Beispiel genommen hast. Gestern stand ich noch vor dem. Ich hatte einen Schatz, ich bin in der Regen und musste auf mein Zuwarten, da bin ich ein bisschen durch die Stadt gelaufen. Jetzt ist noch ein anderes Thema, was ich so ein bisschen gerade als Thema Einverständnis schon öfters mal gelesen habe, dass man, wenn jemand lächelt oder irgendwie für ein Foto posiert, dass man das schon als Einverständnis werden kann, zumindest einmal um Fotografie zu werden, nicht für die Veröffentlichung. Ja, das ist so ein bisschen schwierig, weil ich müsste ja in Zweifel im Nachgang nachweisen können, dass ich eine Eindäligung habe. Klar, ich habe diese Person, die auf dem Bild lächelt, aber das kann ja auch Zufall sein, vielleicht lächelt der jemand an, der hinter mir steht, weil da kommt gerade jemand vom Bahnhof und der lächelt, weil der hinter mir steht, das nehme ich eventuell in dem Moment nicht wahr. Also in Zweifel, wenn ich was mit dem Bild machen will, also gerade jetzt als Berufsfotograf, würde ich lieber die Person fragen, eventuell mir auch was, so ein Formular mitnehmen, was ich mir unterschreiben lasse, wo der Name draufsteht, dass ich das auch später nachweisen kann, weil in Zweifel kann die Person ja hinterher immer sagen, nee, im Moment, damit war ich jetzt nicht einfach statt. Im privaten Bereich ist das wenig relevant, weil wo kein Kläger da kein Richter, wenn ich das nicht veröffentliche merke, vielleicht nicht mal, dass ich von ihr ein Foto gemacht habe, das soll jetzt kein Aufruf sein zum illegal Fotosmacht von irgendwelchen Personen, aber im privaten Bereich wird es weniger auffallen, wenn ich ein Foto von einer Person habe, als wenn ich jetzt auf Facebook packe, weil es muss ja erstmal jemand gegen diesen Vorgang vorgehen. Ja, richtig, und vielleicht geht es jahrelang gut und niemand merkt, sich kennen auch Hochzeitsfotografen, die einfach die Computerhochzeiten online stellen, wo ich mit Sicherheit nicht glaube, dass sie von jedem Gast einzeln sein Verständnis haben, aber irgendwann kommt es vielleicht dann doch zurück und irgendeiner entdeckt das und dann wird die ganze Geschichte plötzlich größer und bekommt Aufmerksamkeit oder so was in das Willen mit vielleicht, sollte man eher vermeiden. Also dafür hätte ich zum Beispiel einen Tipp für diesen speziellen Fall, den habe ich selber gehabt mit Fotos auf Messen, wenn man jetzt auf einer Messe ist, dann passiert diese Messe ja nur einmal. Also ich habe jetzt zum Beispiel eine Hausmesse, die Personen kommen bei mir aus Gelände und ich möchte das von Fotos machen, wie die Leute meine Messe besuchen. Ich möchte sie dann später auf meine Website stellen. Und das wurde dann mit ihnen die Einladungen aufgenommen. Also das heißt, die Leute wussten genau, wenn ich auf dieses Gelände komme, dann werden Fotos von mir gemacht und diese werden dann später auf der Serven-Website veröffentlicht. Natürlich mache ich jetzt nicht direkt Nahaufnahmen und Porträtaufnahmen von einzelnen Personen. Das ist damit schwierig, sondern ich mache halt eigentlich so Übersichtsaufnahmen. Da sind wir dann wieder bei dem, ist die Person bildbestimmend oder nicht. Sie ist zwar ein wesentlicher Selement, aber nicht das Hauptelement. Und wenn ich dann quasi nochmal Schilder an den Eingängen aufstelle und sage, ab hier beginnt der Bereich, wo Fotos gemacht werden, bin ich da eigentlich relativ sicher. Okay. Das gilt jetzt für Großveranstaltungen. Da habe ich das ja auch schon öfters gesehen, dass Riesen groß gerade am Anfang als das Thema noch ein bisschen größer war. Da haben das halt fast jeder gemacht, einfach um auf Nummer sicher zu gehen. Da standen überall Schilder und du wirst fotografiert und wir verwenden, sondern wenn du was dagegen hast, sag Bescheid oder sowas in der Art. Bei Hochzeiten ist das jetzt nicht der Fall. Ich meine, gut, ich habe mich jetzt nicht von abhalten lassen. Ich bin jetzt nicht hergegangen und habe aufgehört, Hochzeiten zu fotografieren, nur weil ich nicht von jedem das Einverständnis hatte. Da werden ja aber auch von... Ein gutes LibriVat-Veranstaltung, ja. Da werden ja aber auch von einzelnen Leuten Fotos gemacht und auch Porträt, Kinder, egal. Also ich persönlich halte mich da als Fotograf überhaupt nicht zurück. Jetzt ist die Frage, sieht es da genauso aus? Wenn ich jetzt... also Kinder sind nochmal speziell schützenswert. Ja. ESGVU wird das Ganze nochmal deutlich strenger genommen, als wenn ich jetzt in den Erwachsenen fotografiere und wenn ich jetzt jemanden als Porträt aufnehme, sieht es schon wieder schwierig aus. Also da würde ich dann von absehen, die Porträtbilder online zu stellen. Wenn das Paar das jetzt möchte und möchte dazu auch eine Website haben, dann würde ich es halt in diesen Vertragteilen packen, Schilder aufstellen und diese Porträtaufnahmen eventuell quasi rauslassen. Oder die Leute speziell sagen, bevor ich dieses Porträt mache, das kommt jetzt aber auf die Website, seid ihr damit einverstanden? Also wirklich nochmal dran erinnern. Okay, also ich hände es so, dass ich zwar eine Online-Gallery mache, dass die aber nicht öffentlich ist, dass die Kennworte schützt. Also veröffentlicht werden eigentlich nur Bilder von Paar. Da bin ich safe. Ich hänge es vielleicht für die Leute, die hier zuhören und vor dem Problem vielleicht auch gerade stehen. Es ist ja gerade relativ schwierig mit Hochzeitspaaren, je nachdem, was das für welche sind und was man da eben auch macht. Vueche und Foto ist ja quasi das Gleiche, was jetzt die Aufnahmen und die Veröffentlichungsrechte angeht. Ja, also ich stelle immer nur die Paare online, wenn ich in dem Moment ein Bild habe, wo Gäste drauf zu sehen sind, was in dem Moment vielleicht ein bisschen schwierig wäre, dann sage ich zum Brautpaar, hör mal zu, ihr kennt eure Gäste, ihr wisst wer das ist, könnt ihr bei denen nachfragen. Und dann bin ich in dem Moment auch auf der sicheren Seite. Obwohl ich bei einem Bild tatsächlich keine Veröffentlichungsrechte habe, keine Offiziellen, die ich veröffentlicht habe, das ist ein Gruppenfoto aus Trauzeugen, Brautjungen von nun dem Brautpaar. Und da hat der Brötchenkamm irgendwann einfach gesagt, so, komm, reicht die Antworten mir nicht, mir egal, wo da ist einfach hoch, wenn sie das dagegen haben, soll es sich bei mir bilden. Vielleicht nicht 100 Prozent rechtssicher, aber ich sehe auch vieles so ein klein bisschen offener und lockerer. Ja, ich glaube, dass es in der Praxis jetzt bei einer Hochzeit ist das auch immer was anderes, als wenn ich jetzt als Kunde irgendwo bin und ein Foto was von mir gemacht, dann reagiere ich wahrscheinlich lockerer drauf, vor allem wenn ich mich jetzt für einen Bild was jetzt eine Nahaufnahme ist, hinstelle, dann ist mir auch bewusst, dass ein Foto von mir gemacht wird, von den Fotografen und dass dieses Foto irgendwo landet. Also da kann man dann schon von einer konkinenten Einwilligung ausgehen bei dem Ganzen. Es ist natürlich im Zweifel nicht nachweisbar, aber wenn der Hinterjahr dagegen vorgeht und ich sage, okay, auf der Einladung stand, es werden Fotos gemacht und die werden veröffentlicht, ich habe überall Schilder aufgestellt und neben diesem Ort, wo ich die Porträtfotos gemacht habe, war auch Schilder aufgestellt. Wenn das nur gewollt hätte, dann hätte er sich dagegen wehren können. Ich denke mir, das ist ein bisschen schwimmend die Grenze, weil es muss ja wirklich die Person auch gegen die Bilder vorgehen. Ja, und das ist das Wichtigste. Richtig, und da muss ich jetzt sagen, ich hatte, ich fotografiere seit 2010 professionell Hochzeiten, seit ja so 2012, wird es immer mehr. Also, sagen wir einfach mal, ich fotografiere seit acht Jahren und ich hatte bisher noch nie den Moment, dass jemand sich darüber beschwert hat, dass Bilder online wären und ich hätte kein Einverständnis oder sie wollen nicht und Datenschutz und alles Mögliche. Dann hat am Anfang jemand ein paar Witze drüber gerissen, von wegen ich darf gar nicht fotografieren, wegen der DSG VOR oder sowas in der Art, aber ernst hat das bisher noch niemand gemeint, dass ich da irgendwelche Probleme hätte. So, jetzt wie gesagt, nicht der Aufruf zu sein, macht einfach, es wird schon passen. Weil ich kenne mein Glück, wenn ich das sage und irgendjemand macht, es kommt sofort eine Klage oder sowas in der Art. Ja, das ist auch durch die DSG VOR ein bisschen verschärft worden. Also, das ist deutlich präsenter, das merke ich jetzt bei den Personen und gerade ich habe jetzt mehr mit Unternehmen zu tun in meiner beruflichen Praxis und da ist es so, wenn ich jetzt als Kunde sei ärgert bin, kommt gerne mal so ein Auskunftsersuchen an die Sommer. Ob das jetzt Sinn macht oder nicht, also der Kunde ist zu denen gekommen, hat schreiblich seine Daten abgegeben und hat irgendein Artikel gekauft und die müssen relativ viel Aufwand betreiben und seine ganzen Daten zusammen sammeln, nur weil er jetzt ärgert ist. Also, das könnte dann auf so eine Hochzeit, wenn sich das Ehepaar jetzt mit den Betroffenen verstreitet, eventuell auch passieren. Im Zweifel, wenn es da jetzt Probleme gibt, würde ich dann sagen, einfach das eine Bild von dieser Website löschen und dann war es das soweit. Also, wenn es jetzt eine Fotokollage ist, die ich jetzt groß gedruckt habe oder so, kann man halt nichts mehr machen. Also, es ist veröffentlicht. In dem Moment, wo ich es quasi verarbeitet habe, war es legitim und das dann nachträglich runterzukriegen ist, glaube ich, schwierig. Also, mit schwarzen Beiden oder so, das will dann, glaube ich, keiner haben. Ja, gleich, ich habe das ja bei mir teilweise noch schlimmer. Also, dass ich beispielsweise, ich habe ein Videokurs erstellt, der Videokurs ist nicht nur auf meiner Seite, sondern der ist auch zur Trittverwertung freigegeben und den haben andere Leute noch auf ihren Webseiten. Und bei denen dann herzugehen und auch noch die Bilder auszutauschen, weil die Rechte nicht hat, das wäre ein klein bisschen tricky. Aber nee, da bin ich auf, was so was angeht, da bin ich safe, da acht ich 300 Prozent drauf, wenn es online geht und gerade ein bisschen größer ist, dann sollte man da auf jeden Fall drauf achten. Jetzt ist natürlich die Frage, wir sagen immer wieder, braucht man Einverständnis, braucht man Einverständnis? Das ist jetzt mein nächster Punkt auf der Liste. Wie soll denn so ein Einverständnis überhaupt aussehen? Also, ich sage jetzt mal aus der Praxis, wie ich das meistens händle und dann kannst du sagen, wie man es richtig macht. Nein, ich teile, ich teile eine Scherz, vielleicht so mal die offizielle Variante, wie man es auf jeden Fall machen sollte. Ich gehe meistens erst, kommt so ein bisschen darauf an, welches Shooting es ist. Bei mir in Hochzeitsverträgen steht es immer drin, gerade weil das auch am Anfang gerade eine andere Basis ist. Klar, während der Hochzeit ist man dann schon so ein bisschen freundschaftlich unterwegs, aber einfach um auf Safe zu sein und zu sagen, ich kann Bilder online stellen, mein Portfolio mit aufnehmen und steht auch wirklich im Hochzeitsvertrag drin. Und die können in der Arena eigentlich sagen, Uppsala, das wussten wir nicht sein, sie haben es schriftlich. Wenn es jetzt um freie Shootings geht oder auch Kundenschutings, wenn ich jetzt sage, ich mache ein paar Shootings oder so was in der Art, dann frage ich die Leute einfach. Ich habe eh meist die Handynummer, wir schreiben auf WhatsApp oder so was in der Art. Und entweder, wenn es ein TFP-Shooting ist, stelle ich es von vornherein klar, dass ich sage, so und so sieht es aus, die Bilder, die dort entstehen werden veröffentlicht. Das ist der Sinn von so einem Shooting. Oder wenn es halt um ein paar Shooting geht, wo ich auch für bezahlt würde, dann kann man normalerweise einfach fragen. Also ich habe bisher, ja, ich hatte schon Leute, die was dagegen haben, aber es ist echt selten, vielleicht 10, maximal 20 Prozent all meiner Shootings hatten bisher was dagegen, dass ich Bilder online stelle. Heißt nicht, dass ich alle Bilder von den anderen online gestellt habe, aber ich frage halt einfach. Und wenn die sagen so, ja klar, das Bild kann zu veröffentlichen. Und ich habe das in irgendeiner Art und Weise nachweisbar auf WhatsApp, auf Instagram, auf keine Ahnung, auf irgendeiner Nachrichten-Plattform, dann reicht mir das eigentlich. Dann fange ich nicht an, noch vier Seiten Vertragliter herzuschicken. Gut, jetzt die Frage. Wie siehst du das? Also grundsätzlich zu der Einwilligung, der Einwilligung muss nach dem Datenschutzrecht immer freiwillig erfolgen. Das heißt, ich darf die Personen nicht dazu drängen. Also zwar jetzt auch in keinem von meinen Beispielen der Fall, aber ich nehme jetzt mal einfach ein Beispiel, wenn ich jetzt in einer Firma bin und die Firma sagt, okay, wir machen jetzt Fotoshooting von der kompletten Belegschaft oder wir machen Fotoshooting von jeder einzelnen Person vor dem Filmlogo, dass wir die auf die Website stellen können, wenn die Leute uns kontaktieren wollen. Das ist dann schon wieder grenzwertig mit der Freiwilligkeit, weil wie freiwillig ist es, wenn mein Chef zu mir kommt und sagt, oh, wir machen jetzt Fotos, da gehört schon ein bisschen Courage dazu, nein zu sagen. Im Zweifel werden diese Einwilligungen, wenn ich das jetzt unterschreibe, anerkannt. Aber die Firma muss auf jeden Fall vorher fragen. Also die können jetzt nicht einfach befehlen. Du stellst dir jetzt nach fürs Logo, wir machen ein Foto von dir, das wird veröffentlicht. Also ich hatte den Fall aber schon mal bei einem Gruppenschuting von der Firma, wo die sogar schon mehrfach fällt mir gerade auf. Ich nenne jetzt keine Namen, aber da gab es schon einige, die ein Gruppenfoto gemacht haben und dann gieß es, ah ja, jetzt machen wir nochmal das für die Facebook-Seite. Und also bitte die Leute, die keine Lust haben, bitte alle mal weggehen und dann sind dann drei, vier weggegangen und dann haben sie trotzdem nochmal ein Teamfoto gemacht. Also das war jetzt so eine praktikale Lösung dafür, aber ich hatte den Fall tatsächlich schon mal. Vollkommen veröffentlicht. Vollkommen veröffentlicht. Vollkommen veröffentlicht. Ja, ja, genau. Also man muss es halt vorher einmal sagen und ich meine letzten Endes hat die Firma ja das Problem mit dem Foto. Also wenn da jetzt fünf Leute draußen sind, die sagen, ich möchte nicht veröffentlicht werden, dann muss eine Firma das auch definitiv wieder von der Website runternehmen und das Foto-Schulting immer an. Also die haben dann ja auch keinen Gewinn dadurch. Also wenn man jetzt mal so ein Firmensfotoshooting machen sollte, dann am besten vorab die auch darüber aufklären, weil ich denke mal auch viele Firmen kennen sich da nicht aus, zu sagen, wenn ihr eure Mitarbeiter fotografiert, legt denen bitte ein Schriftstück vor, einzeln. Ich möchte eine Einwilligung unterschreiben, dass dieses Foto veröffentlicht wird auch restlich auf Instagram möglichst genau sein, wo die Fotos veröffentlicht werden. Und wenn das dann unterschrieben wird, wird es in die Personaleakte abgelegt und dann ist es safe. Also das ist so der gängigste Weg. Richtig, weil man weiß ja nie, was passiert. Morgen kündigt er und will jetzt, dass die alle Gruppenbilder gelöscht werden oder so was beaute. Das ist ja auch... Das ist, also bei Gruppenbildern ist das, das ist eine Möglichkeit, die besteht, weil eine Einwilligung, das ist die nächste Eigenschaft von der Einwilligung, ich kann sie jederzeit wiederrufen. Also das heißt, wenn ich jetzt heute sage und wenn ich meine Firma ärgern will, okay, klar, kein Problem, ich will die geein, macht mal Foto. Und übermorgen habe ich ein Problem mit meinem Chef, weil er meine Gehaltshege irgendwie nicht gibt oder was auch immer und sagt dann so, okay, das Bild, das könnt ihr vergessen. Dann muss die Firma auch diese Bilder von ihm, die zumindest im Bild bestimmen sind. Also die persönlichen Bilder runternehmen, wie es beim Gruppenfoto ist, das den Fall hatte ich jetzt ehrlich gesagt noch nicht, aber theoretisch müsste dann auch diese Person aus diesen Gruppenfoto raus. Ich meine, wenn es jetzt bei einer ist, kann man sie eventuell rausreduschieren, ist dann aber halt wieder zusätzlich auffahnt. Aber das ist etwas, was nachdrücklich passieren kann, weil ich kann meine Einwilligung jederzeit wiederrufen. Den Fall hatte ich tatsächlich auch noch nicht, dass den Nachhinein jemand gesagt hat, wir wollen, dass die Bilder runtergenommen werden. Das ist ja lustig. Das wusste ich auch nicht, dass man da einfach so wiederrufen kann, also auch bei Release-Verträgen. Könnte auch hinterhieltig sein, dass man einfach das Shooting macht und dann sagt, jetzt will ich nicht mehr, dass die Bilder veröffentlich sind. Und, okay, okay, merke ich schon. Das liegt allerdings bei dir dran, weil es ein anderer Grund ist. Also das ist zwar auch der, gibt mit der Unterschrift von dem Vertrag seine Einwilligung dazu, aber das ist eine andere Grundlage. Und der nicht die Einwilligung als Grundlage, eine Einwilligung ist halt, ich sage, ja, okay, kannst du machen. Die Einwilligung muss informiert sein, also ich muss den kompletten Umfang kennen. Also als Beispiel, du sagst jetzt, ich veröffentliche das auf Facebook, du packst es aber noch zusätzlich auf Instagram. Wäre dann schon wieder grenzwertig. Wenn du jetzt aber einen Vertrag machst und da drinsteht, okay, wir machen jetzt ein Fotoshooting mit 20 Bildern und die werden vor erfolgenden Plattformen veröffentlicht. Und das kostet folgendem Betrag, ist das über einen Vertrag, das ist kein Einwilligen. Und diesen Vertrag zu wiederrufen ist schwierig, weil ich muss den Vertrag her irgendwie aus der Welt schaffen. Okay, also das ist jetzt schon mal ein ganz guter Tipp im Vergleich zu dem, wie ich das ganze handle. Wenn man wirklich einen Model Release Vertrag macht, also wirklich TFP-Verträge schließt, dann kann man den nicht so einfach wiederrufen, wie mit der Methode, mit der ich das mache. Also wenn ich jetzt sage, jemand auf WhatsApp oder sowas, hey, passt das, da ich das veröffentliche und die sagt, ja, kann sie morgen sagen, ich hätte es gern nicht mehr, hat es einen Vertrag unterschrieben. Könnte sie es auch sagen, aber es ist ein bisschen schwieriger dagegen vorzugehen. Genau, richtig. Also klar, sie kann natürlich sagen, ich möchte den Vertrag wiederrufen aus irgendwelchen Gründen. Ich wusste nicht genau, was da passiert und keine Ahnung, was das geht, natürlich. Aber es ist für den Einzelnen immer schwieriger, einen Vertrag zu wiederrufen. Den muss ich dann erst mal für ungültig erklären lassen, da es dann wieder ein Jurist involviert und so weiter. Bei einer Einwilligung kann ich jederzeit sagen, nee, ich möchte es nicht mehr. Das ist der Charakter von einer Einwilligung. Also das ist eigentlich auch in der DSGVO das schlechteste Mittel und eigentlich auch das letzte Mittel, weil es am unsichersten ist. Okay, gut, ist ja in Ordnung, habe ich gerade auch mal wieder was Neues gelernt. Das ist ja auch Sinn von diesem Podcastfolgen. Ja, also ich habe unter dieser, also in der Beschreibung habe ich auf jeden Fall für euch einen TFP-Vertrag verlinkt, einen Beispielvertrag, den ich lange Zeit verwendet habe, den ihr auch gerne runterladen könnt, und können ihn selber verwenden. Ja, wo halt einfach mal das Wichtigste drinsteht, wer wurde fotografiert, welche Aufnahmen umfasst, das Ganze, wer kriegt denn was und wo darf es veröffentlicht werden, sollte auf jeden Fall fix im Vertrag drinstehen. Und ja, dann sind wir, glaube ich, mit dem Release-Vertrag erst mal soweit durch. Außerhalb ist noch irgendwelche Anmerkungen zu diesem Thema. Nee, ich denke immer, da haben wir jetzt alles, alles zugesagt, denke ich mal. Okay, perfekt, dann habe ich noch ein paar Community-Fragen, die halt auf Instagram gestellt wurden. Ich habe gestern eine Story online gestellt, wo ich einfach mal gesagt habe, ihr könnt eure Fragen rein posten und ich werde sie dir stellen. Da geht es erst einmal um das Thema Street-Photografie. Also Leute, ich weiß nicht, ob der das im Begriff ist. Ja, also ich weiß, wenn ich auf der Straße bin, fotografiere ich einzelne Leute. Die auf der Straße sind mit dem Umfeld zusammen. Also das ist so wie ich kenne. Richtig, also quasi das, was passiert. Da wird relativ wenig Rücksicht darauf genommen, oder das sollte relativ wenig Rücksicht darauf genommen werden, wie die Person aussieht, wie sie gerade schaut oder sonst irgendwas. Das soll halt authentisch wirken. Und das große Problem an der Sache ist, dadurch das es authentisch wirken soll, darf man vorher nicht nachfragen, sonst weiß die ja Bescheid. Da hätte ich jetzt zwei Punkte. Zuerst mal, wie sieht das datenschutzrechtlich aus. Aus meiner Sicht, eigentlich, wenn man das Foto gemacht hat, hingehen, zeigen, nachfragen. Genau, also wenn ich jetzt ein Foto gemacht habe, war in dem Moment die die Verarbeitung natürlich nicht rechtmäßig vorausgesetzt. Diese Person ist jetzt Bildbestimmend für dieses Bild, die wir voraus. Genau. Dann gehe ich nachträglich hin und autogisiert man das Ganze. Ich mein, letzten Endes weiß am Ende keiner, wenn er die Einwilligung gibt und sagt, ja klar, kannst du machen, kannst du veröffentlichen, habe ich kein Problem mit. Ob ich da jetzt vorher gefragt habe oder später gefragt habe, das wird dann wahrscheinlich im Zweifel keiner mehr nachweisen können. Wenn ich jetzt ganz sicher sein will, gehe ich dann nach hin und sage, ich habe jetzt ein Foto von dir gemacht, du zeigst dir das Foto. Und ich habe hier so einen Einwilligungsvertrag im Prinzip und ich möchte das Bild veröffentlichen, so ein bisschen erklären, dass drum rum, wie es entstanden ist. Und dann unterschreibt er das vielleicht auch so, das wäre so die 100 prozentige Variante. Man hat eine Unterschrift jetzt von jemandem auf der Straße zu kriegen, der da jetzt vorbeiläuft und irgendwas trägt, der hat wahrscheinlich keine Lust, jetzt irgendwas zu unterschreiben. Dann hat man halt die Einwilligung und der sagt einem, okay, kann ich halt im Zweifel nicht nachweisen. Wenn das Bild dann jetzt auf Facebook ist, habe ich auch das Problem, ich kriege es auch nicht mehr gelöst danach. Weil Facebook sichert sich ja relativ weite Rechte an diesen Bildern zu, was auch der Grund ist, dass ich diese Veröffentlichung rechte brauche, wenn ich es auf Facebook stellen möchte. Weil wenn ich bei Facebook anfrage und das Bild ist ein einziges Mal geteilt worden, sagen die nie löschen wir nicht mehr. Ja, richtig. Das ist echt, das ist teilweise echt schwierig. Es ist schon schlimm genug, Dinge aus dem Internet zu löschen, darüber bei Facebook ist fast noch schlimmer. Gut, dann meine Frage. Ich weiß die Antwort schon, aber ich möchte jetzt einfach mal den Gesamtpart von dem Podcast hier mit reinzubringen, nochmal ansprechen und zwar ab wann ist denn eine Person eindeutig erkennbar und ab wann muss ich denn nachfragen? Wir gehen jetzt mal wirklich davon aus, sie ist bildfüllend dargestellt, hat sich aber zur Seite gedreht. Das wäre zum Beispiel aus meiner Sicht etwas, wenn man sie nicht eindeutig erkennt, dann ja, braucht man eigentlich auch nicht nachfragen? Oder wie siehst du das? Wenn sie nicht eindeutig erkennbar ist, dann ist es kein personenbezogenes Datum. Also ein personenbezogenes Datum im der DSGVO ist, dass sich eine Person eindeutig bestimmen kann. Also zum Beispiel Vorname, Nachname, Adresse als Beispiel. Damit habe ich jemanden in Deutschland ganz eindeutig bestimmt. Oder wenn ich halt sein Gesicht sehe, wenn die jetzt die Person allerdings sich weggedreht und am Hals ein sehr markantes Tattoo hat, was jetzt nur einer in Deutschland hat, das ist zwar auch unwahrscheinlich, aber durchaus möglich, dann wähle ich wieder in diesem eindeutig erkennbaren Bereich und dann bräuchte ich auch wieder die Einwilligung oder einen Vertrag. Sehr gut, dass du das mit der Zitowierung angesprochen hast. Das wäre nämlich direkt das, was du jetzt nicht gesagt hättest. Super. Ja, genau, richtig. Den Fall gab es ja schon mal. Ich glaube, da hat ein israelischer oder iranischer Fotograf oder sowas hat Surferinnen am Strand fotografiert und wollte es absichtlich so machen, dass man das Gesicht nicht erkennt und hat ein echt bekanntes Bild geschossen, dass er durch die Presse gegangen ist, beziehungsweise durch die online Fotopresse gegangen ist, weil er nachher gesucht hat und sie halt durch das Rüttentattoo eindeutig erkennbar war und es deswegen nicht veränden konnte. Aber gab es schon gute Aufmerksamkeit. Dann haben wir die nächste Frage. Ich habe es vorhin im Vorgespräch habe ich es dir schon erzählt, darf man durch ein offenes Tour in den Ruf rein fotografieren? Vielleicht sagst du an der Stelle auch gerade noch was zum Thema Panorama Recht. Also grundsätzlich, wenn ich auf einer öffentlichen Strasse oder auf einem öffentlichen Grundstück stehe, darf ich in Deutschland innerhalb Europa ist das wieder unterschiedlich geregelt. Es gibt in den einzelnen Starken immer unterschiedliche Panoramafreiheiten und Frankreich zum Beispiel weiß ich, ist es deutlich strenger geregelt als in Deutschland. Da darf ich zum Beispiel, wenn ich auf der öffentlichen Straße stehe, nicht den Eiselturm fotografieren und veröffentlichen, weil die um diesen Eiselturm zum Beispiel eine Lichtinstallation haben, die ständig wechselt. War das nicht so, dass das nur bei Nacht gilt und bei Tag darf man es doch? Genau, also sobald diese Lichtinstallation aktiv ist, ich glaube, bestes Beispiel aus Deutschland wäre die Verwüllung des Deutschen Bundestages. Ist schon ein bisschen her, weiß nicht, ob das jeder mal gesehen hat. Dieses Foto ist eine vorübergehende, einmalige Installation und das ist wieder so eine Ausnahme von der Panoramafreiheit. Also wenn ich jetzt quasi einen Künstler engagiere, der mein Haus verziert und das ist nur für eine Woche da, dann darf das auch nicht fotografiert werden. Dann gehen diese Rechte ausschließlich an den Künstler, der dieses Kunstwerk eben geschaffen hat. Aber sonst generell Panoramafreiheit, alles, was ich von der Straße aus sehen kann, darf ich auch fotografieren. Raussetzung, da ist jetzt nicht eine Person im Vordergrund direkt vor meiner Limse, dann ist es wieder wieder was anderes. Aber wenn ich jetzt Häuser für die Graffiere oder Bauwerke fotografiere, sollte das kein Problem sein. Wichtig dabei, ich darf keinen Wischwirt benutzen, dass ich darf jetzt nicht eine Leiter mitnehmen, dass ich einen höheren Blickwinkel habe oder irgendwas. Das muss Augenhöhe sein ungefähr. Gut, beziehungsweise darunter, wenn man sich bückt, dann sollte das, glaube ich, genauer genommen sein. Ja, die Kamera hochrät oder so was, aber ich würde jetzt nicht absichtlich in Fenster oder über Hoftour oder so was fotografieren. Das wäre, glaube ich, grenzwertig. In dem Moment, wo das Hoftour offen ist, sehe ich da, glaube ich, auch kein großes Problem. Ich habe es selber schon gemacht. Genau, also in den Wurf rein fotografieren, wenn ich es veröffentlichen will und ich sehe dort Personen im Wurf, ist natürlich wieder schwierig. Da würde ich dann auf jeden Fall mal fragen, oder wenn ich da irgendwas Markantes im Wurf sehe, was die Leute auch wiedererkennen könnten, dann ist das ganz schwierig. Aber wenn es jetzt einfach nur das Tor ist und da ist eine grüne Wiese im Hintergrund, wird vielleicht nicht mal jemand erkennen, wo das genau war. Und ja, da ist wieder das Beispiel, wo kein Jäger da kein Richter ist. Das ist auch so so ein bisschen der Tipp, den ich jetzt an die Leute habe, die zuhören. Nachfragen ist gar nicht so schlimm, wie man sich das denkt. Also man hat ja immer so ein bisschen Angst vor und wenn da was dagegen hat und sonst irgendwas. Aber ich hatte das schon europaweit, dass die Leute es richtig toll fanden, wenn man bei ihnen fotografiert hat. Also ich hatte es schon in Italien. Da hat jemand sein Restaurant für mich extra aufgemacht, damit ich da drin fotografieren konnte, weil da hinten ein so schönes Panorama hatte und hat mir ein Gratis-Esprit so angeboten. So, damit ich bei ihm fotografieren konnte. Das war der Wahnsinn. Der wusste nicht mal, wie ich heiße und der hat das Bild mit Sicherheit auch nie gesehen. Aber die Leute wollen das. Die sind freundlich. Die können das machen, wenn man sich jetzt nicht gerade irgendwo stört oder einfach anfängt zu fotografieren und so nach dem Motto, so ich bin fotografiert darf, dass das ein bisschen falsch ankommt. Aber grundsätzlich, Fragen kostet nichts. Gut. So, jetzt habe ich hier noch zwei Fragen. Zum einen mal den Punkt, wenn jemand zufällig durchs Bild läuft, den hatten wir eigentlich schon, gerade mit dem Dom in Köln. Ist halt die Frage, wie zufällig läuft die Person durchs Bild? Sieht es so aus, als hätte man ein Porträt von ihr gemacht oder sieht mal wirklich, dass die nur zufällig durchs Bild gelaufen ist? Dass es immer so, ich glaube nicht, dass man zu 100 Prozent immer, immer in jedem Bild entscheiden könnte. Und eine Frage, die mich jetzt recht stark interessiert, ist gerade das Thema Cloud und KI und was da mittlerweile alles rauskommt in den Bildbearbeitungsprogrammen. Adobe hat ja was Neues veröffentlicht in Photoshop, dass man jetzt neue Gesichtspiel dafür entkann, die mit Sensei, also mit der Cloud von Adobe funktionieren. Und man kann ja mit Leidhohmen das alles in der Cloud bearbeiten und hochladen und was auch immer. Also es geht ja so viel in der Cloud. Wie sieht es da aus? Ja, Cloud ist gerade ein relativ stückieriges Thema aufgrund von dem Privacy Shield, was es jetzt nicht mehr gibt. Das ist durch das Oder durch den Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Das heißt, die haben für Übertragungen speziell in die USA, wo ja ich würde jetzt mal sagen, fast 98 Prozent der Clouds nicht befinden. Also Google, Facebook, Adobe, die hosten alle in den USA. Und das sind so die gegendesten Produkte, denke ich mal. Und dort darf man eigentlich keine personenbezogenen Daten mehr verarbeiten, hat den Hintergrund, dass ich als Person in Europa meine Rechte, die mir an meinen Daten zu stehen, nicht durchsetzen kann. Also ich könnte jetzt zum Beispiel in Amerika nicht klagen und könnte sagen, OK, löschen mal bitte meine Daten, die wir sind, weil die Sicherheitsbehörden in Amerika relativ weitgehende Berechtigungen haben. Die könnten jetzt zum Beispiel zu Google gehen und könnten sagen, OK, wir interessieren uns jetzt für Person X, Y aus Europa und den haben wir jetzt gerade im Fokus unserer Fahndung und dann dürfen die einen Non-Disclosure Agreement den vorlegen und die dürfen nicht einmal die Personen darüber in Kenntnis setzen, dass die die Daten an den Stadien rausgegeben haben. Also es läuft dann komplett im Geheimen ab und man hat keinerlei Rechtsmittel dagegen, das zu verhindern. Und somit hat das EURGH gesagt, dann ist eine Verarbeitung in den USA ausgeschlossen. Möglichkeiten, die man jetzt hat, die Cloud zu benutzen, aktuell gehen viele Unternehmen dazu über diese Standard-Vertrags-Glauseln zu benutzen. Da habt ihr bestimmt in den letzten Tagen auch schon mal eine E-Mail gekriegt. Wir stellen um auf Standard-Vertrags-Glauseln. Das hat Microsoft schon im Vorfeld gemacht. Die sind allerdings nur gültig in Verbindung mit einer zusätzlichen Maßnahme. Zum Beispiel wenn ich jetzt sage, ich nehme Google Drive, dann verschlüssel ich das Ganze. Da gibt es ganz viele Container Software, die das Ganze verschlüsselt, so dass ich nur diesen Schlüssel habe und nicht Google. Dann kann kann nur ich auf diese Date zugreifen und nicht die Personen in den USA. Dann ist es wieder okay. Schwierig ist es jetzt bei Diensten, wie du jetzt angesprochen hast, Adobe. Ich weiß jetzt nicht, wie weit die Daten in die USA gehen. Das müsste man erklären, ob Adobe ein Rechenzentrum in Europa hat und einem Zusag, dass das auch nur in Europa verarbeitet wird. Ja, das ist ja das dann nur das große Problem bei den meisten, dass sie mit Sicherheit Rechenzentren in Irland haben oder in Holland haben oder so was. Das sind ja die meisten Rechenzentren, die in europäischen Raum sind. Aber die Frage ist, inwieweit wird das dann doch über die USA übermittelt? Das ist halt immer so ein bisschen schwierig. Also du hast die ganze Zeit immer gesagt, man darf es nicht. Ich glaube, du meinst, man darf es nicht ohne Einverständnis. Ja, man kann. Also das ist in dem Fall, ist es seit dem Fall, dass Private Cheat sogar gar nicht mal so einfach dann Einverständnis zu kriegen. Normalerweise kann man nach Artikel 6 Absatz 1, Buchstabe A, dieses Einverständnis einholen. Aber in diese Verarbeitung, das ist ein Schritt später, wenn ich die Daten übertrage, da kann ich keine Einwilligung einholen, die geht nach Artikel 49 und die geht auch nur einmalig. Also das ist jetzt zum Beispiel, wenn ich Google Analytics als Beispiel niene, da darf man zum Beispiel in eine einmalige Verarbeitung einwilligen. Das heißt, ich gehe jetzt hin, bin auf der Website und das ist eine einmalige Geschichte. Dann willige ich in diese Verarbeitung nach Google Analytics ein. Es muss allerdings auch drinstehen, die Daten gehen in die USA. Das ist eine Artikel 49, eine Einwilligung, die nur einmalig ist. Und dann muss ich diesen Cookie von Google Analytics auf einen Session Cookie umstellen. Das heißt, diese Einwilligung muss immer wiederkommen, weil es eben eine nur einmalige Einwilligung ist, die ist nicht zu die Zukunft. Wenn der noch an dem gleichen Tag 15 mal auf der Website ist, dann muss er auch noch 15 mal einwilligen. Ob das dann wieder immer noch einmalig ist, ist die andere Frage. Aber das ist jetzt so aktuell die Ausnahme, die man nutzen kann. Eine richtige Lösung dafür hat aktuell keiner. Also es ist sehr, sehr dunkelgraue Zone. Ich war vor einigen Wochen in München auf einer Veranstaltung und da war jemand von einer Bayerischen Landesdatenschutzbewörde und die haben auch keine praktikable Lösung dafür, weil es gibt aktuell keine Möglichkeit, wie man sagt, OK, voll Dokument XY aus und dann bist du safe. Es ist einfach so ein bisschen, man hängt nur ein bisschen in der Luft aktuell und nach Möglichkeit ist jetzt meine Empfehlung am besten Sachen aus Europa verwenden. Wenn nicht, es gibt von dem Leger, von dem Max Schrems, der hat eine eigene Website, die heißt Non-Ovio Business. Und dort kann man einen Fragebogen runterladen und an den Betreiber schicken. Also zum Beispiel Dobi oder Google oder was auch immer. Je größer der Betreiber ist, umso weniger kriege ich von dem Antwort. Google und Microsoft verweisen z.B. auf ihr Forum und sagen, da haben wir alles geschrieben, suchst ihr raus und die kleinen Providermachen sich da relativ viel aufhören und fühlen es aus. Und dann kann ich das der Datenschutzbeurte in Zweifel, wenn ich jetzt überprüft werden sollte, vorlegen und sagen, Leute, ich habe alles getan, ich konnte nicht mehr tun. Es gibt keine richtige Möglichkeit, aber ich habe die Frage Liste ausgeführt und die haben mir gesagt, die Daten bleiben in Europa nur im ganz streng genommenen Ausnahmelfall, ansonsten bin ich safe und davon muss ich ausgehen, weil in den Endes habe ich keinen Einblick in die Dinge, die dort gemacht werden. Wenn jetzt morgen das Rechenzentrum in Holland ausfällt, z.B. Ob die Daten jetzt nach Irland gehen oder in die USA, das weiß glaube ich keiner. Das kann nur der Betreiber selber machen. Näh, richtig, die haben ja auch alles so eine gewisse Retteranz hinten dran stehen. Wahrscheinlich werden die Daten auch an andere Standorte gespiegelt. Theoretisch ist bei US Unternehmen der verdacht größer, dass sie die Daten auch in die USA übertragen. Ganz ausschließen würde ich es aber auch bei europäischen oder deutschen Unternehmen nicht. Das ist ja prinzipiell auch möglich. Aber gut, ich das Thema wollte ich jetzt eigentlich gar nicht so groß anschneiden. Das ist eigentlich etwas, was spielt mit rein. Deshalb dachte ich erklär ich. Ja, klar, das ist eigentlich was, was wir im nächsten Bereich gerade im Thema Webseite besprechen. Da ist das nochmal so ein klein bisschen tiefgreifen. Weil ich werde euch trotzdem die Seite und noch noch hier unter dem unten in der Beschreibung genauso mit dem TFP Vertrag verlinkt. Ich versuche jetzt gerade noch mal so grob zusammenzufassen, was wir in der Podcast-Folge hier jetzt alles drin hatten. Wir hatten ganz klar drin, sobald eine Person das Hauptmotiv von einem Foto ist, brauchen wir ein Einverständnis von der Person, damit wir das Bild veröffentlichen die überwollen. Am besten das Ganze mit einem Model Release Vertrag oder einem TFP Vertrag machen, wo auch genau drin steht, wo wird es verwendet, wo wird es veröffentlicht, in welchem Zusammenhang wird es veröffentlicht? Also einfach mal alles safe drauf schreiben, dass auch klar ist, worum es geht und was man zu erwarten hat. Und genau, dann unterschreiben das beide. Und dann ist man soweit eigentlich auf der sicheren Seite. Auch wenn im Übrigen irgendwas mit reinkommt von wegen Reisekosten über Nano oder so was in der Art, will ich das da ebenfalls mit reinschreiben. Vor TFP-Shooting sowieso abklären, was der Rahmen von der ganzen Geschichte ist und in welche Richtung das Ganze geht. Ansonsten Community-Fragen haben wir eigentlich schon soweit alle mal beantwortet. Das war jetzt schon eine sehr informative und sehr lange Podcast-Folge. Wir schauen uns mal gleich die nächste aufnehmen oder wie wir hier weitermachen. Auf jeden Fall wird es der nächste noch eine mit Peter geben und er wird was zum Thema DSGVO und Webseiten sagen. Da habe ich nämlich vor kurzem auch sehr, sehr viel von ihm gelernt und gewerkt, dass ich selber ein paar Dinge falsch mache. Aber das machen wir alles in der nächsten Folge. So, jetzt hast du nochmal die Gelegenheit, wenn man so ein bisschen mehr zum Thema Datenschutz lernen möchte und hier jetzt angefixzt ist und Fragen hat, wie erreicht man dich denn? Am besten aktuell per E-Mail. Ich habe eine Website, das ist www.concitech.de. Kannst du vielleicht auch unter das Bild, unter die Podcast-Folge, aber klar, kein Problem. Genau, und dann können sich Leute mich dort erreichen und eventuell fragen, einzelne Fragen stellen. Dazu, falls sie jetzt nochmal spezielle Fragen haben, dann gucke ich mir das an. Im Zweifel, ich bin kein Jurist, ich darf keine juristischen Auskünfte geben, wie darf ich jetzt ein Vertrag gestalten oder ähnlich ist. Also bei mir ist es auf das Datenschutz recht begrenzt. Das ist in Deutschland oder in Europa jetzt eine Ausnahme. Also das heißt, alles, was mit Datenschutz ist, kann ich wahrscheinlich beantworten. Alle anderen Fragen müsste ich dann darauf verweisen, was ihr am besten in Juristen konsultiert oder öffentliche Vorlagen verwendet. Wie jetzt zum Beispiel deine Vorlage oder sowas. Das ist kein Problem, aber Bedatungen wie gestaltigend Vertrag darf ich zum Beispiel nicht machen. Okay, gut, ja, aber da hat man doch schon mal so ein Ort, wo man da was, wenn man was hat zum Thema Datenschutz auf jeden Fall mal hingehen kann. Habe ich unten in der Beschreibung verlinkt. Peter, ich danke dir auf jeden Fall für deine Zeit. Vielen, vielen Dank, dass du die Zeit genommen hast. Du hast hier so viele Fragen beantworten, so viele Infos rausgehauen. Wie gesagt, wir machen noch eine zweite Podcast-Folge, die auch in nächster Zeit hier auskommen wird. Ich danke dir und wünsche jetzt allen die Zugehörte, noch einen guten schönen Tag und wir hören uns einfach in der nächsten Folge wieder. Na, alles klar. Danke.